Archiv Aktuelles

Verbesserte Förderbedingungen für den Bereich GHD

Ab sofort bekommen auch Solaranlagen, die die Warmwasserbereitstellung unterstützen, die volle Prozesswärmeförderung von 45 % bzw. 55 %.

Bspw. waren Solaranlagen in Hotels bislang nur dann förderfähig, wenn sie Wasch- oder Spülmaschinen beheizt haben. Nun gilt das zusätzlich für die Warmwasserbereitstellung. Neben Hotels betrifft dies u.a. auch Thermen und Schwimmbäder, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen. Lediglich der Raumheizungsbedarf und die solare Kühlung bleiben von der Förderung ausgenommen, können aber mitversorgt werden, solang deren Anteil an der solar bereitgestellten Wärme unter 50 % liegt. Weitere Informationen zur Förderung erneuerbarer Prozesswärme finden Sie bei m BAFA […] und der KfW […]