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Neue Förderrichtlinie für solare Prozesswärme

Seit dem 01.01.2019 wird die solare Prozesswärme nicht mehr im Rahmen des Markanreizprogrammes gefördert, sondern auf Basis der neuen Richtlinie zur „Förderung der Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“. Diese umfasst vier Module: (1) Querschnittstechnologien, (2) Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, (3) Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software sowie (4) Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen.

Erneuerbare Wärmeerzeuger, also Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasseanlagen werden somit seit dem 01.01.2019 mit 45 % der förderfähigen Kosten gefördert, KMU erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten. Weitere Informationen finden Sie in der [Richtlinie] sowie bei den Bewilligungsbehörden [BfEE] und [KfW].